Auslandsgeschäfte
Außenhandel wird immer wichtiger
Für kleine und mittlere Unternehmen nimmt die Bedeutung des Außenhandels rapide zu. Im Jahr 2004 exportierten gemäß einer Studie des IfM Bonn bereits 11,4 % aller kleinen und mittleren Unternehmen, die über ein Fünftel des gesamten Exportumsatzes erwirtschafteten. Die Exportquote lag mit unter 10 % allerdings nicht einmal halb so hoch wie die der Großunternehmen. Es wird jedoch erwartet, dass sich in den nächsten Jahren der Anteil des Auslandsgeschäfts am Gesamtumsatz bei mittelständischen Firmen fast verdoppeln wird.
Vorbehalte sind oft unbegründet
Bislang sind kleine und mittlere Betriebe noch vergleichsweise wenig im Außenhandel aktiv. Das hat verschiedene Gründe. Viele Unternehmer sind immer noch der Ansicht, dass das Auslandsgeschäft nur etwas für große Unternehmen sei. Auch der Aufwand für die Informations- und Partnersuche wird vielfach zu hoch eingeschätzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert die Auslandsaktivitäten der deutschen Unternehmen durch ein umfangreiches Instrumentarium und setzt sich auf internationaler Ebene für faire Wettbewerbsverhältnisse ein. Beispiele für Instrumente der Außenwirtschaftspolitik sind die Hermes-Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien oder die Auslandsmesseförderung.
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung
Mit unserem Internetangebot zum Thema Auslandsgeschäft möchten wir Sie unterstützen bei Ihren Überlegungen, ob sich für Ihr Unternehmen ein Auslandsengagement lohnt. Hier erfahren Sie unter anderem, wo Sie Informationen über ausländische Märkte gewinnen können, welche Spielregeln bei der Suche nach einem ausländischen Kooperationspartner zu beachten sind und wie Sie Exportversicherungen nutzen können.
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Auslandsinvestitionen multinationaler Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt in den Gastländern. Um diese positiven Effekte zu fördern und zu verstärken, haben die Regierungen der OECD-Mitgliedsstaaten im Juni 2000 eine Neufassung der Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet.
Die OECD-Leitsätze stellen Empfehlungen der Regierungen für ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten dar. Die Unternehmen sollen die Leitsätze überall dort, wo sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Gastlandes beachten. Die Beachtung der Leitsätze durch die Unternehmen beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und hat keinen rechtlich zwingenden Charakter.
Die Bundesregierung appelliert an die Verbände der deutschen Wirtschaft, aber auch an jedes im Ausland engagierte deutsche Unternehmen, den neuen OECD-Leitsätzen zu Wirksamkeit und Erfolg zu verhelfen.
OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
Auch im Außenhandel wird Korruption nicht toleriert. Das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 17.12.1997 wurde in Deutschland durch das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) vom 10.9.1998 in nationales Recht umgesetzt. Damit ist seit 1999 die Bestechung ausländischer und internationaler Amtsträger und Abgeordneter unter den im IntBestG genannten Voraussetzungen in Deutschland strafbar. Das Übereinkommen und das IntBestG finden Sie unter "Korruptionsbekämpfung".