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Koordinieren und Gestalten - Verantwortung für die Europapolitik der Bundesregierung

Für die Vertretung der deutschen Interessen im Bereich der Europapolitik nach außen ist nach dem Grundgesetz die Bundesregierung zuständig. In diesem Rahmen übt das BMWi zwei wichtige Schlüsselfunktionen aus.

Collage aus Foto des BMWi Berlin und EU-Sternen, Quelle: BMWi
© BMWi

Das BMWi stellt zum einen sicher, dass die Bundesregierung gegenüber den verschiedenen Institutionen in Brüssel mit einer Stimme spricht. Zum anderen gewährleistet es, dass Bundestag und Bundesrat rechtzeitig und umfassend über Vorhaben auf europäischer Ebene informiert werden, damit diese die ihnen nach dem Grundgesetz zustehenden Mitwirkungsrechte in der Europapolitik wahrnehmen können.

Diese Querschnittsaufgaben nimmt das BMWi innerhalb der Bundesregierung gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt (AA) wahr, wobei es zwischen beiden Ministerien eine Arbeitsteilung gibt: So koordiniert das BMWi nicht nur seine "eigenen" wirtschaftspolitischen Themen, wie z.B. dem europäischen Binnenmarkt, dem Wettbewerbsrecht, der Energiepolitik, der Industriepolitik, Außenwirtschafts- und Handelspolitik, der Informations- und Telekommunikationspolitik und der Lissabon-Strategie. Das BMWi koordiniert auch die Positionen der Bundesregierung für weitere klassische und eher technisch geprägte Arbeitsgebiete der EU, wie beispielsweise die gemeinsame Agrar- und Umweltpolitik. Das AA bearbeitet hingegen die Politikfelder, die in den vergangenen Jahren mehr und mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt sind, wie insbesondere die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik sowie die Justiz- und Innenpolitik.

Konkret gehört es beispielsweise zu den Koordinierungsaufgaben des BMWi, Weisungen für den deutschen Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) vorzubereiten sowie Bundestag und Bundesrat über EU-Vorhaben zu unterrichten.

Darüber hinaus fungiert das BMWi auch als Kompentenzzentrum Europarecht der Bundesregierung.




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